OLG München bekräftigt Linkverbot

Dem Verlag Heinz Heise bleibt es weiterhin untersagt, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Das entschied das Oberlandesgericht München und bestätigte damit seine eigene Eilentscheidung.

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